Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
der Bedingungen
Die Angebote,
Lieferungen und Leistungen der Firma Zim-Tec erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn Zim-Tec sie schriftlich bestätigt.
§ 2
Leistungs- und Nutzungsumfang
Zim-Tec räumt dem
Lizenznehmer ein nicht übertragbares und nicht ausschließliche
Recht ein, das oder die erworbenen Programme oder Daten selbst
zu nutzen. Eine weitergehende Verwendung, z.B. die
Mehrfachnutzung, bedarf einer gesonderten schriftlichen
Vereinbarung mit Zim-Tec. Das Anfertigen von Kopien,
Abschriften oder Vervielfältigungen von überlassenen
schriftlichen Unterlagen ist ausschließlich für den eigenen
Gebrauch zulässig. Das Anfertigen von Kopien ist nur zu
Sicherungszwecken zulässig.
§ 3
Zusicherung/Gewährleistung
Zim-Tec sichert zu,
dass die Programme ausgetestet und fachlich in Ordnung sind.
Zim-Tec garantiert im Rahmen der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist, die mit dem Datum der Lieferung beginnt,
dass die Programm-Software im wesentlichen gemäß der dem
Lizenznehmer bei Vertragsabschluß übergebenen
Programmbeschreibung arbeitet. Zim-Tec sichert jedoch nicht
zu, dass dieselben über die generelle Anwendbarkeit hinaus auf
spezielle betriebliche Einzelbedürfnisse zugeschnitten sind.
Zim-Tec macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, Software-Programme so zu erstellen,
dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei
arbeiten. Demgemäß trägt der Lizenznehmer die alleinige
Verantwortung für die richtige Auswahl/Brauchbarkeit und die
Folgen der Benutzung der Software-Programme. Die
Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme oder
Programmteile, die vom Anwender selbst geändert oder erweitert
wurden. Die Gewährleistung entfällt ebenso, wenn der
Käufer/Anwender über die von Zim-Tec gelieferten Programme
hinaus solche Programme oder Systeme lädt oder betreibt, deren
Betrieb Störungen im Ablauf der von Zim-Tec gelieferten
Software verursachen.
§ 4 Haftungsausschluss
Zim-Tec übernimmt
keine Gewährleistung oder Garantie hinsichtlich der Ergebnisse
des Gebrauchs des Software-Produkts. Das ausschließliche
Risiko hinsichtlich des Ergebnisses und der Verwendbarkeit des
Software-Produktes trägt der Lizenznehmer. Zim-Tec haftet
nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die
zurückzuführen sind auf den Gebrauch, Fehlgebrauch oder
Unmöglichkeit des Gebrauchs des Software-Produkts.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Zim-Tec behält sich
das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen
Erfüllung aller Forderungen gegenüber dem Käufer vor. Bis
dahin darf die gelieferte Ware durch den Käufer nicht
verändert, irgendwie belastet oder Dritten übergeben werden.
Falls der Käufer den Kaufpreis und die sonstigen Forderungen
bei Fälligkeit nicht voll bezahlt, kann Zim-Tec unbeschadet
aller sonstigen Rechtsbehelfe die Ware und/oder sonstigen
Gegenstände nach angemessener Nachfristsetzung wieder in
Eigenbesitz nehmen, worin kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen
ist.
§ 6 Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten ab
Lager Zim-Tec, ausschließlich Verpackung und Versandkosten.
Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige
Lieferungen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, falls keine
schriftlich bestätigte Abweichung vereinbart wurde.
§ 7 Allgemeines
Erhält Zim-Tec vom
Käufer vertrauliche Unterlagen, die als solche gekennzeichnet
sind, wird Zim-Tec ihre Mitarbeiter zur vertraulichen
Behandlung dieser Unterlagen anhalten. Entsprechendes gilt für
den Käufer. Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort ist
Philippsburg. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden
Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die
Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Anderslautende
Bestimmungen sind nur schriftlich bindend.
Stand: März 2013 |